In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht München I mit Urteil vom 25.11.2022 den Online-Glücksspiel Anbieter "Tipico" aus Malta zur Rückzahlung sämtlicher Verluste eines Spielers, welche dieser im Online-Casino des Anbieters erlitten hat, verurteilt.
In der Zeit von Dezember 2018 bis September 2020 hatte der Kläger im Online-Casino auf der Seite "tipico" unter Berücksichtigung von Gewinnen 12.121,61 € an sog. "Slots" verloren. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter in diesem Zeitraum nicht.
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