In zwei weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Augsburg mit zwei Urteilen vom 28.09.2022 den Online-Glücksspiel Anbieter N1 Interactive Ltd. aus Malta, wegen Verlusten auf der Online-Glücksspiel-Seite "www.spinia.com", zur Rückzahlung sämtlicher saldierter Verluste der Spieler verurteilt.
In der Zeit von März 2019 bis April 2021 sowie Oktober 2019 bis Januar 2020 hatten die Kläger im Online-Casino auf der Seite "www.spinia.com" unter Berücksichtigung von Gewinnen 10.672,00 € und 12.543,52 € bei Online-Glücksspielen in Form von virtueller Spielautomaten (sog. "Slots") verloren. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter in diesem Zeitraum nicht.
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