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Geld zurück vom Online Casino - OLG Köln verurteilt "Pokerstars" zum Schadensersatz

In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln als erstes Berufungsgericht in Nordrhein-Westfalen und als zweites Berufungsgericht bundesweit mit einem sehr umfassenden und lesenswerten Urteil vom 31.10.2022 den Online-Glücksspiel Anbieter "Pokerstars" aus Malta auf die Berufung eines geschädigten Spielers gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts (LG) Bonn zur Rückzahlung sämtlicher Verluste des Spielers, welche dieser im Online-Casino des Anbieters erlitten hatte, verurteilt. Damit hat das OLG Köln die negative Entscheidung des LG Bonn aufgehoben. Negative Entscheidungen des LG Bonn dürften damit von nun an der Vergangenheit angehören.


In der Zeit von März 2014 bis Juni 2020 hatte der Kläger auf der Seite "Pokerstars.eu" unter Berücksichtigung von Gewinnen 58.517,70 € beim "Poker" & "BlackJack" verloren. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter in diesem Zeitraum nicht.


Weitere Details hierzu finden Sie unter:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/geld-zurueck-vom-online-casino-olg-koeln-verurteilt-pokerstars-zur-rueckzahlung-aller-verluste-des-spielers-205829.html

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