In zwei weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren haben die 3. Zivilkammer (Berufungskammer) und die 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster mit Urteilen vom 14.02.2023 und 22.02.2023 zwei Online-Glücksspiel-Anbieter aus Malta zur Rückzahlung sämtlicher Verluste zweier Spieler verurteilt, welche diese im jeweiligen Online-Casino des jeweiligen Anbieters verloren hatten.
Im Verfahren vor der 3. Zivilkammer begehrte der Kläger die Rückzahlung saldierter Verluste iHv 4.986,00 €, welche dieser im Online Casino "Platincasino" des Anbieters "Red Rhino Ltd." verloren hatte. Vor dem Amtsgericht hatte der Kläger zunächst Erfolg. Hiergegen legte der verklagte Online-Glücksspiel-Betreiber sodann Berufung ein, welche das Landgericht nun mit Urteil vom 14.02.2023 zurückwies.
Im Verfahren vor der 2. Zivilkammer verklagte ein Spieler den Online-Glücksspiel-Anbieter Goldwin Ltd. auf Rückzahlung saldierter Verluste iHv 8.055,00 €, welche dieser bei Online-Glücksspielen im "Westcasino" verloren hatte. Auch dies mit Erfolg.
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