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Illegalität von Online-Casinos für Spieler wegen undurchsichtiger Rechtslage nicht o.W. erkennbar

Das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 28.10.2021 einen Online-Casino-Anbieter aus Malta zur Rückzahlung verspielter Beträge verurteilt und sich im Rahmen dessen umfassend zur Frage einer möglichen Kenntnis der Illegalität von Online-Glücksspielen geäußert.


Klageforderung: 177.845,48 €.


In den Jahren 2013 bis 2020 hatte der Kläger bei einem Online-Casino-Anbieter aus Malta insgesamt 469.198,67 € bei Online-Casino-Spielen verloren. Dem gegenüber standen Auszahlungen i.H.v. 291.353,19 €. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter in diesem Zeitraum nicht.


Auf die 2021 zugestellte Klage verurteilte das LG Aachen den Online-Glücksspiel-Anbieter nun antragsgemäß.


Bekanntlich ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag verboten. Der beklagte Anbieter verfügt über keine deutsche Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele. Eine Malta-Lizenz ist ohne Belang.


Laut Gericht sei eine Rückforderung auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil dem Kläger gleichfalls ein Gesetzes- oder Sittenverstoß zur Last falle.


"Der Beklagte konnte jedoch eine vorsätzliche verbots- und sittenwidrige Handlung des Klägers nicht darlegen und unter Beweis stellen. (...) Nach Ansicht der Kammer kann nicht unterstellt werden, dass der Kläger angesichts der undurchsichtigen Rechtslage zu dem Thema ohne Weiteres durch eigene Recherche hätte herausfinden können, dass das Angebot nicht erlaubt ist. Vielmehr vermittelte die Beklagte durch ihren Internetauftritt den Eindruck der Legalität."


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten oder etwaige Diskussionen in Medien oder sozialen Netzwerken würden auch kein anderes Ergebnis rechtfertigen.


Letztlich könne die Frage der Kenntnis des Klägers von der Illegalität des Online-Glücksspiels aber dahinstehen, da der Sinn und Zweck der Verbotsnorm, gegen welche verstoßen wurde, eine Sperrung des Rückzahlungsanspruchs des Klägers ausschließt.


Haben auch Sie Geld beim unerlaubten Online-Glücksspiel, z. B. bei Online-Sportwetten, verloren und erst im Nachhinen von der Illegalität des Angebots erfahren? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne!

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