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Landgericht Coburg: Online-Casino aus Malta zur Rückzahlung verspielter Beträge verurteilt

Das Landgericht Coburg verurteilt einen Online-Casino-Anbieter aus Malta mit Urteil vom 01.06.2021 zur Rückzahlung verspielter Beträge.

Klageforderung: 61.987,00 €.


Im Jahre 2018 hatte der aus Bayern stammende Kläger in einem Online-Casino aus Malta ausschließlich Live-Roulette gespielt und insgesamt 61.987,00 € verloren.


Nachdem der Kläger das Online-Casino außergerichtlich zur Rückzahlung des verlorenen Differenzbetrages aufgefordert hatte, lehnte dieses eine Rückzahlung mit der Begründung ab, dass ihr Angebot im Bundesland des Klägers zulässig sei.


Auf die darauf erhobene Klage verurteilte das Landgericht Coburg den Online-Casino-Anbieter nun antragsgemäß mit einem sehr ausführlichen und lesenswerten Urteil.


Nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet verboten. Dem steht auch nicht entgegen, wenn der Anbieter anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet hat.


Laut Aufassung des Gerichts habe sich der Kläger der Illegalität des Online-Glücksspiel-Angebots der Beklagten aucht nicht leichtfertig verschlossen.


"Einer Privatperson ist insoweit schwer nachzuvollziehen, dass dies dann zu einem illegalen Glücksspiel führt, noch dazu, weil die Beklagte die gesamte Internetseite auf den deutschsprachigen Markt angelegt hat."

Im Jahre 2018 hatte der aus Bayern stammende Kläger in einem Online-Casino aus landgericht-coburg-verurteilt-den-online-casino-anbieter-bet-at-homeMalta ausschließlich Live-Roulette gespielt und insgesamt 61.987,00 € verloren.

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