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Landgericht Mainz: Online-Casino aus Malta zur Rückzahlung verspielter Beträge verurteilt

Das Landgericht Mainz verurteilt einen Online-Casino-Anbieter aus Malta mit Urteil vom 14.07.2021 zur Rückzahlung verspielter Beträge.

Klageforderung: 54.419,80 €.


In den Jahren 2017 bis 2019 hatte der aus Rheinland-Pfalz stammende Kläger im Online-Casino u. a. beim Black Jack, Live-Roulette und Poker insgesamt 54.419,80 € verloren.


Nachdem der Kläger das Online-Casino außergerichtlich zur Rückzahlung des verlorenen Differenzbetrages aufgefordert hatte, lehnte dieses eine Rückzahlung mit der Begründung ab, dass ihr Angebot im Bundesland des Klägers zulässig sei.


Auf die darauf erhobene Klage verurteilte das Landgericht Mainz den Online-Casino-Anbieter nun antragsgemäß mit einem sehr ausführlichen und lesenswerten Urteil.


Nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet verboten. Dem steht auch nicht entgegen, wenn der Anbieter anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet hat.


Laut Aufassung des Gerichts habe sich der Kläger der Illegalität des Online-Glücksspiel-Angebots der Beklagten aucht nicht leichtfertig verschlossen. Vielmehr entschied das Gericht u. a. wie folgt:


"Der Beklagten hätte es freigestanden, alles in ihrer Sphäre mögliche zu tun, um eine Teilnahme des nicht in Schleswig-Holstein ansässigen Nutzers zu verhindern. [...] stattdessen hat sie geltendes Recht missachtet und den Anstoß für diesen Gesetzesverstoß durch ihr Onlineangebot gesetzt."

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