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LG Augsburg verurteilt "N1 Interactive Ltd." in zwei Fällen zur Rückzahlung sämtlicher Verluste

In zwei weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Augsburg mit zwei Urteilen vom 28.09.2022 den Online-Glücksspiel Anbieter N1 Interactive Ltd. aus Malta, wegen Verlusten auf der Online-Glücksspiel-Seite "www.spinia.com", zur Rückzahlung sämtlicher saldierter Verluste der Spieler verurteilt.


In der Zeit von März 2019 bis April 2021 sowie Oktober 2019 bis Januar 2020 hatten die Kläger im Online-Casino auf der Seite "www.spinia.com" unter Berücksichtigung von Gewinnen 10.672,00 € und 12.543,52 € bei Online-Glücksspielen in Form von virtueller Spielautomaten (sog. "Slots") verloren. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter in diesem Zeitraum nicht.


Weitere Details hierzu finden Sie unter:


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