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LG Augsburg verurteilt Online-Glücksspiel-Anbieter zur Rückzahlung sämtlicher Verluste des Spielers

In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Augsburg mit Urteil vom 26.04.2022 den Online-Glücksspiel-Anbieter Gamebookers (Deutschland) Ltd. aus Malta zur Rückzahlung sämtlicher Verluste der Spielerin verurteilt.


In der Zeit von Oktober 2017 bis Oktober 2020 hatte die Klägerin auf den Internetseiten bwin.com, premium.com und bpremium.de unter Berücksichtigung von Gewinnen Spielbeträge iHv 11.744,79 € bei Sportwetten und im Online-Casino verloren. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter, welcher die Seiten seinerzeit betrieb, in diesem Zeitraum nicht.


Zunächst erklärte sich das Gericht für international zuständig und deutsches Recht für anwendbar.


Des Weiteren erkannte das Gericht der Klägerin einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch zu, da das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag verboten war. Zudem stehe der Klägerin auch ein Schadensersatzanspruch aus Deliktsrecht zu. Die streitentscheidenden Normen seien Schutzgesetze, welche u. a. zum Schutz des Einzelnen dienen würden.


Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden.

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