In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Münster mit einem Hinweisbeschluss vom 17.08.2022 mitgeteilt, dass es beabsichtige, die Berufung eines Online Casinos gegen ein Urteil des Amtsgerichts Münster, mit welchem ein Online-Glücksspiel Anbieter aus Malta zur Rückzahlung sämtlicher saldierter Verluste des Spielers verurteilt worden ist, zurückzuweisen.
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