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LG München I und LG Halle verurteilen Online-Glücksspiel-Anbieter aus Malta zur Rückzahlung

In zwei von unserer Kanzlei aktuell erstrittenen Verfahren haben sowohl das Landgericht München I mit Urteil vom 01.09.2021 als auch das Landgericht Halle mit Urteil vom 27.08.2021 Online-Casino-Anbieter aus Malta jeweils zur Rückzahlung verspielter Beträge verurteilt.


Klageforderungen: 16.560,00 € und 13.410,00 €.


In dem Münchener Verfahren hatte der Kläger im Jahre 2020 bei einem Online-Casino-Anbieter, welcher in Malta lizensiert ist, in knapp 2 Monaten unter Berücksichtigung von Gewinnen insgesamt 16.560,00 € im Online-Casino verloren. In dem Verfahren vor dem Landgericht Halle ging es um Beträge aus den Jahren 2016 bis 2021, welche ebenfalls im Online-Casino verloren worden waren. Über deutsche Konzessionnen verfügten die Online-Casino-Anbieter in diesem Zeitraum nicht.


Nachdem jeweils die außergerichtlichen Bemühungen der Kläger erfolglos geblieben waren, verurteilten das Landgericht München I und das Landgericht Halle auf die erhobenen Klagen die Online-Casino-Anbieter jeweils antragsgemäß.


Beide Landgerichte erklärten sich zunächst jeweils für international und örtlich zuständig. Dies ist ein Einwand, welcher von Online-Casino-Anbietern oft gerügt wird, in der Hoffnung, den Gerichtsstand aus Deutschland wegzuziehen.


Des Weiteren sahen beide Landgerichte das konkrete Handeln der Online-Casino-Anbieter als gesetzeswidrig an, da jeweils keine nationalen Lizenzen für das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet vorlagen.


"Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel waren und sind gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV verboten." so bspw. das Landgericht München I.


Für die Gerichte waren die Rückzahlungsansprüche der Kläger auch nicht durch etwaige eigene gesetzeswidrige Handlungen der Kläger ausgeschlossen.

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