top of page

OLG Koblenz verurteilt "Lapalingo" zur Rückzahlung aller Verluste eines Spielers

In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz als erstes Berufungsgericht in Rheinland-Pfalz und als drittes Berufungsgericht bundesweit mit Urteil vom 15.12.2022 den Online-Glücksspiel Anbieter Rabbit Entertainment Ltd aus Malta, welcher u. a. die Online-Glücksspiel-Seite "Lapalingo" betreibt, auf die Berufung eines geschädigten Spielers gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts (LG) Trier zur Rückzahlung sämtlicher Verluste des Spielers, welche dieser im Online-Casino des Anbieters erlitten hatte, verurteilt. Damit hat das OLG Koblenz die negative Entscheidung des LG Trier aufgehoben. An diese Rechtsprechung müssen sich nun etwa die Landgerichte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier halten.


In der Zeit von Februar 2019 bis April 2020 hatte der Kläger auf der Seite "Lapalingo" unter Berücksichtigung von Gewinnen 10.845,59 EUR bei sog. "Slots" (virtuelle Automatenspiele) verloren. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter in diesem Zeitraum nicht.


Weiter Informationen hierzu finden Sie hier.


bottom of page