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      • 8. Aug.

    CasinoClub zur Rückzahlung sämtlicher Verluste des Spielers verurteilt

    In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Siegen mit Urteil vom 29.07.2022 den Online-Glücksspiel Anbieter Martingale Malta 2 Ltd. aus Malta, welcher u. a. die Online-Glücksspiel-Seite "CasinoClub" betrieb, zur Rückzahlung sämtlicher saldierter Verluste des Spielers verurteilt.


    In der Zeit von April 2020 bis Mai 2020 erlitt der Kläger im Online-Casino "CasinoClub" unter Berücksichtigung von Gewinnen Verluste in Höhe von 14.211,00 € bei Online-Glücksspielen in Form von Roulette. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter in diesem Zeitraum nicht.


    Zunächst erklärte sich das Gericht für international zuständig und deutsches Recht für anwendbar.


    Des Weiteren erkannte das Gericht dem Kläger einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch zu, da das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag verboten war. Der beklagte Anbieter verfügte über keine deutsche Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele. Eine Malta-Lizenz sei ohne Belang.


    Dieses Verbot stehe auch im Einklang mit geltendem Europarecht.


    Dem Rückforderungsanspruch könne auch nicht entgegengehalten werden, dass sich der Kläger selbst ggfls. gesetzeswidrig verhalten hätte.


    Wörtlich heißt es hierzu u. a.:


    "[...] Für einen nicht juristisch gebildeten Laien stellt sich die Gesetzeslage zu derartigen Glücksspielen jedenfalls völlig unübersichtlich dar, was die Beklagte im Übrigen auch für sich selbst geltend macht. [...].


    Unabhängig hiervon ist nämlich die Kondiktionssperre teleologisch einzuschränken [...]. Die Kondiktion darf nicht gemäß § 817 Satz 2 BGB deswegen ausgeschlossen sein, soweit der Verbleib der Leistung beim Empfänger weiteren gesetzes- oder sittenwidrigen Handlungen Vorschub leisten bzw. diese geradezu erzwingen oder legalisieren würde. Die Kondiktionssperre würde ansonsten den Anreiz für sittenwidriges Handeln bilden. [...]. Würde man die Kondiktionssperre anwenden, so würden die Initiatoren solcher Systeme zum Weitermachen geradezu eingeladen. Auf die Frage, ob die Teilnehmer sich leichtfertig der Einsicht in die Sittenwidrigkeit eines solchen Spielsystems verschlossen haben, komme es nach Ansicht des BGH folglich nicht mehr an."


    Schließlich stünde dem Kläger auch ein deliktsrechtlicher Schadensersatzanspruch zu, da die streitentscheidenden Normen Schutzgesetze seien, gegen welche der Online-Casino-Anbieter verstoßen habe. Hierdurch sei dem Kläger ein zu ersetzender Schaden entstanden.

    • Online-Glücksspiel
      • 24. Aug. 2021

    Landgericht Düsseldorf verurteilt Online-Casino aus Gibraltar zur Rückzahlung verspielter Beträge

    Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.08.2021 einen Online-Casino-Anbieter aus Gibraltar zur Rückzahlung verspielter Beträge verurteilt.


    Klageforderung: 22.944,45 €.


    Im Jahre 2020 hatte der Kläger bei einem Online-Casino-Anbieter, welcher in Gibraltar lizensiert ist, in weniger als 30 Tagen insgesamt 22.944,45 € beim Roulette und Blackjack verloren. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Casino-Anbieter in diesem Zeitraum nicht.


    Nachdem die außergerichtlichen Bemühungen des Klägers erfolglos blieben, verurteilte das Landgericht Düsseldorf auf die erhobene Klage den Online-Casino-Anbieter nun antragsgemäß mit einem lesenswerten Urteil.


    Nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet verboten. Den Eingriff in die europäische Dienstleistungsfreiheit des Online-Casino-Anbieters sah die Kammer als gerechtfertigt an.


    "An dem Versoß gegen das Verbotsgesetz ändert auch eine etwaige Duldung der Tätigkeit durch die zuständigen Behörden nichts. Eine Duldung würde, wenn überhaupt gegenüber der Behörde einen Vertrauenstatbestand schaffen, den Veranstalter aber nicht von der Verantwortung gegenüber dem Verbraucher entbinden."


    Für das Gericht war der Rückzahlungsanspruch des Klägers auch nicht durch ein etwaiges eigenes gesetzeswidriges Verhalten des Klägers ausgeschlossen. Denn


    "es wäre höchst widersprüchlich, würde man einerseits den gesetzgeberischen Willen zum Schutz des Verbrauchers anerkennen. Andererseits eine Handlung des Verbrauchers, mit der er sich genau in diese Gefahr begibt, vor der er geschützet werden sollte, zum Ausschluss des Anspruchs führen lassen."


    • Online-Glücksspiel
      • 15. Juli 2021

    Landgericht Mainz: Online-Casino aus Malta zur Rückzahlung verspielter Beträge verurteilt

    Das Landgericht Mainz verurteilt einen Online-Casino-Anbieter aus Malta mit Urteil vom 14.07.2021 zur Rückzahlung verspielter Beträge.

    Klageforderung: 54.419,80 €.


    In den Jahren 2017 bis 2019 hatte der aus Rheinland-Pfalz stammende Kläger im Online-Casino u. a. beim Black Jack, Live-Roulette und Poker insgesamt 54.419,80 € verloren.


    Nachdem der Kläger das Online-Casino außergerichtlich zur Rückzahlung des verlorenen Differenzbetrages aufgefordert hatte, lehnte dieses eine Rückzahlung mit der Begründung ab, dass ihr Angebot im Bundesland des Klägers zulässig sei.


    Auf die darauf erhobene Klage verurteilte das Landgericht Mainz den Online-Casino-Anbieter nun antragsgemäß mit einem sehr ausführlichen und lesenswerten Urteil.


    Nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet verboten. Dem steht auch nicht entgegen, wenn der Anbieter anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet hat.


    Laut Aufassung des Gerichts habe sich der Kläger der Illegalität des Online-Glücksspiel-Angebots der Beklagten aucht nicht leichtfertig verschlossen. Vielmehr entschied das Gericht u. a. wie folgt:


    "Der Beklagten hätte es freigestanden, alles in ihrer Sphäre mögliche zu tun, um eine Teilnahme des nicht in Schleswig-Holstein ansässigen Nutzers zu verhindern. [...] stattdessen hat sie geltendes Recht missachtet und den Anstoß für diesen Gesetzesverstoß durch ihr Onlineangebot gesetzt."

    • Online-Glücksspiel
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