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Geld zurück vom Online Casino – OLG Frankfurt a. M will Berufung von „Videoslots“ zurückweisen

In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main mit Beschluss vom 23.08.2023 darauf hingewiesen, dass er beabsichtige, die Berufung des Online-Glücksspiel-Anbieters "Videoslots" gegen ein klagestattgebendes Urteil des LG Limburg a.d. Lahn einstimmig zurückzuweisen.


Nach Ansicht des Senats habe die Berufung des Casinos offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg und weise die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung auf, weshalb keine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil erforderlich oder die Durchführung einer mündlichen Verhandlung geboten seien.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:


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