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BGH: Online-Sportwetten–Anbieter muss Spieler wohl alle Verluste ersetzen

Passend zur bevorstehenden Fußball-EM 2024 hat der I. Zivilsenat des BGH die „Bombe platzen lassen“: Ein offizieller Sponsor der Fußball EM 2024, der Online-Sportwetten-Anbieter „Betano“ aus Österreich, soll jahrelang illegales Online-Glücksspiel betrieben haben und muss nun voraussichtlich geschädigten Spielern die erlittenen Verluste ersetzen.


Ein Spieler, der auf der Seite „Betano“ des österreichischen Anbieters "Betkick Sportwettenservice GmbH“ in der Zeit vom 11.10.2018 bis 28.12.2018 einen Betrag iHv 11.984,89 € bei Online-Sportwetten verloren hatte, klagte auf Rückzahlung seiner Verluste gegen den Anbieter vor dem Landgericht (LG) Görlitz. Hintergrund war, dass „Betano“ in dieser Zeit nicht über eine Lizenz zur Veranstaltung von Online-Sportwetten in Deutschland verfügte. Der Anbieter hatte zwar eine solche Lizenz seinerzeit beantragt, aber erst im Jahre 2021 erhalten. 


Zunächst ohne Erfolg: Das LG wies die Klage ab. Auf die hiergegen gerichtete Berufung hob allerdings das zweitinstanzlich zuständige Oberlandesgericht (OLG) Dresden das Urteil des LG Görlitz auf und verurteilte den Anbieter zur Zahlung von 11.984,89 € nebst Zinsen an den Spieler. 


Hiergegen wiederum legte der Sportwetten-Anbieter Revision zum BGH ein, welche am 02.05.2024 verhandelt werden soll. Diese Verhandlung wird mit Spannung erwartet, war die erste Verhandlung im März 2024 in einem Parallelverfahren noch vorzeitig durch Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien aufgehoben worden.


Womöglich war genau das der Grund, warum sich der I. Zivilsenat nun dazu berufen fühlte, mit einem 25-seitigen(!) Hinweisbeschluss seine vorläufige Rechtsauffassung zu dem Fall kundzutun. Denn er wollte offensichtlich verhindern, dass seine Rechtsauffassung durch eine vorzeitige Rücknahme der Revision / einen Vergleich zwischen den Parteien wieder nicht zum Ausdruck kommen kann. 


Und dieser Hinweisbeschluss liest sich wie eine Art „Rund-um-Schlag“ dessen, was sich womöglich die letzten Jahre beim BGH zu dem Thema Online-Glücksspiel angestaut hatte.


Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:


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