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Checkliste: Vorzeitige Löschung erledigter negativer SCHUFA-Einträge

von Patrick Redell

Diese Checkliste zeigt, wann und wie eine Löschung nach ca. 18 Monaten realistisch durchgesetzt werden kann.


1. Sachverhalt prüfen

☐ Liegt ein negativer SCHUFA-Eintrag vor?
☐ Ist die zugrunde liegende Forderung vollständig bezahlt?
☐ Seit wann ist die Forderung erledigt?
☐ Handelt es sich um einen einmaligen Vorgang oder gibt es weitere Einträge?


2. Zeitliche Voraussetzungen

☐ Zahlung erfolgte kurz nach Eintragung (idealerweise ≤ 100 Tage)
☐ Seit Erledigung sind mindestens 18 Monate vergangen
☐ Seitdem keine weiteren Zahlungsstörungen


3. Rechtliche Bewertung (DSGVO-Abwägung)

☐ Besteht noch ein berechtigtes Interesse der SCHUFA an der Speicherung?
☐ Überwiegt das Interesse des Betroffenen an Löschung und Datenminimierung?
☐ Ist die fortdauernde Speicherung noch verhältnismäßig?


4. Antrag auf Löschung vorbereiten

☐ Konkreter Bezug auf den erledigten Forderungsstatus
☐ Hinweis auf stabile finanzielle Situation seit Zahlung
☐ Berufung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
☐ Bezugnahme auf die BGH-Rechtsprechung zur Einzelfallabwägung


5. Reaktion der SCHUFA auswerten

☐ Zustimmung → Löschung kontrollieren
☐ Ablehnung → rechtliche Begründung prüfen
☐ Pauschale Ablehnung → anwaltliche Durchsetzung prüfen


6. Optional: Weitere Ansprüche prüfen

☐ Anspruch auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
☐ Anspruch auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16, 17 DSGVO)
☐ Ggf. Schadensersatzansprüche (Art. 82 DSGVO)


7. Anwaltliche Unterstützung sinnvoll, wenn:

  • die SCHUFA die Löschung ablehnt,

  • die Bonität wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt ist,

  • mehrere Einträge betroffen sind,

  • eine strategische Gesamtlösung erforderlich ist.


Fazit

Die aktuelle BGH-Rechtsprechung eröffnet reale und rechtlich belastbare Chancen, negative SCHUFA-Einträge deutlich früher als nach drei Jahren löschen zu lassen. Gerade nach rund 18 Monaten lohnt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung.