Nach Medienberichten (z. B. des Handelsblatts) führt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aktuell ein Strafverfahren gegen Teile des Unternehmens Heraeus wegen des Verdachts auf Betrug und Unterschlagung im Edelmetallgeschäft.
Worum geht es konkret?
Heraeus betreibt unter anderem ein Geschäft, in dem Edelmetalle wie Platin, Palladium und Rhodium von Kunden zur Verarbeitung oder zum Recycling angenommen werden. Laut den Ermittlern sollen bei diesem Prozess angeblich über mehrere Jahre hinweg Reste und Metallanteile, die rechtlich den Kunden gehörten, nicht vollständig zurückgegeben worden sein – sondern stattdessen im Unternehmen geblieben sein.
Kurz gesagt: Es wird untersucht, ob Heraeus Metall, das Kunden geliefert haben, nicht korrekt abgerechnet oder zurückgegeben hat, sondern Teile davon einbehalten hat. Das wäre rechtswidrig, weil die Metalle den Kunden gehören.
Wer ist betroffen?
-
Ermittlungen richten sich gegen 16 aktuelle und ehemalige Mitarbeiter, darunter auch Führungskräfte.
-
Es geht um Vorgänge, die sich über einen langen Zeitraum – etwa von 2015 bis 2025 – erstrecken sollen.
Wieviel Geld steht im Raum?
Heraeus hat in seinem Jahresabschluss eine Rückstellung von rund 457–460 Millionen Euro gebildet. Das bedeutet: Das Unternehmen hat Geld zurückgelegt, um mögliche Schadensforderungen abdecken zu können – was zeigt, dass der Vorwurf finanziell ernst zu nehmen ist.
Warum kam der Fall ans Licht?
Der Fall wurde laut Medien durch einen Whistleblower (eine interne Hinweisgeberin oder einen Hinweisgeber) ausgelöst, der Unregelmäßigkeiten bei der Behandlung von Kundeneigentum bemerkt hat. Daraufhin hat Heraeus intern geprüft und teilweise eine Selbstanzeige gemacht, was die Staatsanwaltschaft zur Einleitung der Ermittlungen veranlasst hat.
Wie ist der aktuelle Stand?
-
Es gibt noch keine Anklagen und keine rechtskräftigen Urteile – es handelt sich aktuell um Ermittlungen, also um ein laufendes Strafverfahren.
-
Heraeus betont, dass es bei der Aufklärung kooperiert und bereits betroffene Kunden entschädigt habe.
Welche Ansprüche könnten betroffene Kunden haben?
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, können sich für betroffene Kunden hieraus Ansprüche ergeben.
Primäre Grundlage ist regelmäßig der Edelmetall-Verarbeitungs- oder Recyclingvertrag, den Kunden mit Heraeus geschlossen haben.
Heraeus müsste dann Alles, was es aus der Geschäftsbesorgung für den Kunden erlangt hat, an den Kunden herausgeben. Ist die Herausgabe nicht mehr möglich, wäre Wertersatz zu leisten.
Gleichzeitig hätte der Kunde einen Anspruch auf Erteilung einer korrigierten Abrechnung sowie auf Auszahlung des zu wenig ausgekehrten Erlangten bzw. zu wenig ausgezahlten Geldes.
Problematisch könnte die Frage der Verjährung sein. Sofern hingegen auch deliktische Ansprüche auf Seiten des Kunden bestehen (wofür vorliegend einiges spricht), könnte zu Gunsten des Kunden eine deutlich längere Verjährungsfrist gelten.
