Article

Erfolgreiche Klage gegen TF Bank: iPhone-Nutzer erhält unautorisierte Kreditkartenzahlungen erstattet

von Patrick Redell

Unsere Kanzlei konnte für einen Mandanten vor dem Amtsgericht Köln ein wichtiges Urteil erwirken: Die TF Bank wurde zur vollständigen Rückzahlung von 3.036,85 Euro verurteilt – es handelte sich um unautorisierte Abbuchungen über Google Pay, obwohl unser Mandant ausschließlich Apple Pay nutzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hintergrund des Falls

Unser Mandant nutzt sein iPhone zur bargeldlosen Zahlung ausschließlich über Apple Pay. Eines Tages erhielt er eine SMS von der TF Bank mit einem Bestätigungscode zur Gerätekopplung sowie einem Einmal-Passwort für Google Pay. Da Google Pay auf iPhones grundsätzlich nicht verwendet werden kann (außer in Ausnahmefällen), ignorierte er die Nachricht – in der Annahme, sie betreffe ihn nicht.

Anschließend kam es dennoch zu zahlreichen Abbuchungen über Google Pay von seiner Kreditkarte – u. a. aus Frankreich, Italien und Spanien. Die Gesamtsumme belief sich auf 3.036,85 EUR. Diese Zahlungen hatte unser Mandant weder autorisiert noch nachvollziehen können.

Reaktion der TF Bank und gerichtliche Klärung

Nachdem der Mandant seine Kreditkarte sperren ließ, reklamierte er die Zahlungen gegenüber der TF Bank. Diese verweigerte die Rückerstattung mit dem Hinweis, die Transaktionen seien ordnungsgemäß über Google Pay ausgelöst worden.

Da eine außergerichtliche Klärung scheiterte, wurde Klage vor dem Amtsgericht Köln erhoben.

Die rechtliche Grundlage

Das Gericht entschied zugunsten unseres Mandanten. Es stützte sich auf folgende gesetzliche Regelungen:

  • § 675u Satz 2 BGB verpflichtet die Bank zur Erstattung des Zahlungsbetrags bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Das Konto des Kunden muss wieder so gestellt werden, als wäre die Belastung nie erfolgt.

  • Ein Haftungsausschluss zu Lasten des Kunden ist nur möglich, wenn dieser in betrügerischer Absicht gehandelt oder grob fahrlässig gegen Pflichten verstoßen hat.

Urteil: Rückzahlung in voller Höhe

Das Amtsgericht Köln folgte unserer Argumentation vollumfänglich und verurteilte die TF Bank am 23.12.2025 zur Zahlung des gesamten Schadensersatzbetrags. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Fazit

Das Verfahren zeigt: Wer unautorisierte Zahlungen feststellt, sollte diese konsequent reklamieren – auch wenn die Bank zunächst eine Erstattung verweigert. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.