Viele Spieler aus Deutschland und Österreich versuchen derzeit, ihre Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen zurückzuerhalten. Besonders häufig betroffen: Anbieter mit Sitz in Malta. Doch Malta hat im Jahr 2023 ein Gesetz eingeführt, das solche Klagen praktisch blockieren sollte. Jetzt liegt der Fall beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) – und die Schlussanträge des Generalanwalts geben den Spielern neue Hoffnung.
1. Worum es geht
Wenn Sie in einem Online-Casino gespielt haben, das keine deutsche oder österreichische Lizenz hatte, können Sie in vielen Fällen Ihre Verluste vollständig zurückfordern.
Deutsche und österreichische Gerichte haben das in zahlreichen Urteilen bestätigt: Die Glücksspielverträge sind nichtig, und das eingezahlte Geld muss zurückgezahlt werden.
Doch viele Anbieter haben ihren Sitz in Malta. Und dort wurde 2023 ein Gesetz verabschiedet – Artikel 56A des maltesischen Glücksspielgesetzes –, das besagt:
Klagen von Spielern aus anderen Ländern gegen maltesische Anbieter dürfen in Malta nicht anerkannt oder vollstreckt werden.
Das bedeutet: Selbst wenn Sie in Deutschland oder Österreich gewinnen, können Sie in Malta kein Urteil vollstrecken. Die Anbieter versuchen sich so, ihrer Zahlungspflicht zu entziehen.
2. Was der EuGH jetzt prüft
Der EuGH muss entscheiden, ob Sie trotzdem die Möglichkeit haben, das Geld des Glücksspielanbieters in anderen EU-Staaten zu sichern – etwa durch eine europaweite Kontenpfändung.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 655/2014, kurz:
Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung (EBzvK).
Damit können Bankkonten in der ganzen EU eingefroren werden, bevor das Geld verschwindet.
Das ist besonders wichtig, wenn der Anbieter versucht, sein Vermögen nach Malta zu verlagern, um einer Vollstreckung zu entgehen.
3. Die Meinung des Generalanwalts
Der Generalanwalt beim EuGH hat seine Schlussanträge vorgelegt – also seinen rechtlichen Vorschlag an das Gericht.
Seine Kernaussage:
Spieler dürfen Vermögen europaweit sichern, wenn es realistische Anzeichen dafür gibt, dass der Anbieter das Geld beiseiteschaffen könnte.
Das bedeutet konkret:
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Sie brauchen keine Beweise für eine Absicht.
Es reicht, wenn es objektive Anhaltspunkte für die Gefahr gibt, dass der Anbieter sein Vermögen verschiebt, versteckt oder schnell verbraucht. -
Auch das maltesische Gesetz (Art. 56A) darf berücksichtigt werden.
Wenn es im Sitzstaat des Anbieters ein solches Vollstreckungshindernis gibt, kann das ein starkes Indiz dafür sein, dass eine Gefahr besteht, Ihr Geld später nicht mehr zu bekommen. -
Auch ältere Vorgänge zählen.
Wenn der Anbieter schon vor Jahren auffällig gehandelt hat (z. B. Konten geschlossen, Zahlungsdienstleister gewechselt, Zahlungen verweigert), kann das immer noch relevant sein – solange die Gefahr heute noch besteht. -
Alles muss im Gesamtbild betrachtet werden.
Das Gericht prüft alle Umstände zusammen: Verhalten des Anbieters, Art der Vermögenswerte, rechtliche Hindernisse, bisheriges Zahlungsverhalten usw.
4. Was das für Sie als Spieler bedeutet
Wenn Sie bereits ein Urteil gegen einen Anbieter haben (z. B. aus Deutschland oder Österreich), können Sie künftig Konten in anderen EU-Staaten einfrieren lassen, um Ihr Geld zu sichern – auch wenn der Anbieter in Malta sitzt.
Das geht mit einem Antrag auf Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung (EBzvK).
Dieser Beschluss sorgt dafür, dass die Bank des Anbieters das Guthaben blockiert, bis die Vollstreckung abgeschlossen ist.
Der EuGH wird erst in einigen Monaten endgültig entscheiden, aber die Richtung ist klar:
Der Generalanwalt stellt sich auf die Seite der Spieler.
5. Welche Voraussetzungen Sie brauchen
Um eine solche Kontenpfändung in der EU zu erreichen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
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Sie haben bereits ein Urteil oder einen rechtskräftigen Titel gegen den Anbieter.
(Beispiel: Ein Urteil eines deutschen oder österreichischen Gerichts, das den Anbieter zur Rückzahlung verpflichtet.) -
Es bestehen Anhaltspunkte für eine „Vereitelungsgefahr“.
Zum Beispiel:-
Der Anbieter zahlt nicht freiwillig.
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Er hat bereits Vermögen verschoben.
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Er hat seine Bankverbindungen oder Zahlungsdienstleister gewechselt.
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Er nutzt fast ausschließlich Konten in Malta.
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Es gibt das gesetzliche Vollstreckungshindernis (Art. 56A).
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Die Gefahr ist aktuell.
Es reicht, wenn Sie plausibel darlegen können, dass der Anbieter heute noch versucht, Zahlungen zu vermeiden oder Gelder zu verschieben.
6. Wie der Antrag gestellt wird
Der Antrag auf einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung wird in der Regel von einem Anwalt gestellt.
Er muss:
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Ihre Forderung und das Urteil belegen,
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konkrete Anhaltspunkte für die Vereitelungsgefahr aufzeigen,
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und darlegen, warum die Maßnahme dringend erforderlich ist.
Das Gericht entscheidet dann, ob die Konten vorläufig eingefroren werden.
Der Anbieter erfährt davon erst nach der Pfändung – damit er das Geld nicht mehr wegschaffen kann.
7. Ihre nächsten Schritte als betroffener Spieler
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Sammeln Sie Beweise:
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Urteil oder Beschluss gegen den Anbieter
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Schriftverkehr mit dem Anbieter (insbesondere Zahlungsverweigerungen)
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Hinweise auf Konten oder Zahlungsdienstleister
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Informationen zu Vermögensverschiebungen oder Veränderungen
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Sichern Sie sich anwaltliche Unterstützung:
Ein spezialisierter Anwalt kann den Antrag nach der EU-Verordnung korrekt stellen und alle Voraussetzungen belegen. -
Handeln Sie zeitnah:
Je länger Sie warten, desto größer ist das Risiko, dass der Anbieter seine Vermögenswerte verlagert.
Der Antrag kann auch dann gestellt werden, wenn Sie noch auf eine endgültige Vollstreckung warten.
8. Fazit
Der Generalanwalt des EuGH hat deutlich gemacht:
Spieler sollen ihr Geld europaweit sichern können – auch gegen Anbieter mit Sitz in Malta.
Das maltesische Schutzgesetz (Art. 56A) kann nicht verhindern, dass Spieler in anderen EU-Staaten Konten einfrieren lassen.
