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Generanwalt beim EuGH hält "Bill 55" für offensichtlich europarechtswidrig - C-683/24

von Patrick Redell

Die Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspiel beschäftigt seit Jahren die Gerichte in Deutschland und europaweit.

In Deutschland gilt seit langem: Online-Glücksspiel war über Jahre hinweg weitgehend unzulässig. Viele Anbieter verfügten nicht über die erforderliche nationale Erlaubnis.

Die Folge aus Sicht der Rechtsprechung:

  • Verträge mit solchen Anbietern sind regelmäßig nichtig
  • Spieler können ihre Verluste zurückfordern

Problematisch war bislang häufig die praktische Durchsetzung, da viele Anbieter ihren Sitz in Malta haben.


Neue Regelung in Malta

Der maltesische Gesetzgeber hat darauf reagiert und eine Vorschrift ("Bill 55") geschaffen, die darauf abzielt, maltesische Glücksspielunternehmen vor Rückzahlungsansprüchen aus dem Ausland zu schützen.

Im Kern geht es darum, die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile – insbesondere aus Deutschland – zu erschweren oder zu verhindern.


Stellungnahme des Generalanwalts

Der Generalanwalt Emiliou beim Europäischer Gerichtshof hat sich nun deutlich gegen diese Regelung positioniert.

1. Anerkennung und Vollstreckung als Grundprinzip

Nach der Brüssel-Ia-Verordnung gilt innerhalb der EU:

Urteile eines Mitgliedstaats sind grundsätzlich auch in anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen und zu vollstrecken.

Dieses Prinzip ist zentral für den europäischen Rechtsraum und kann nicht durch nationale Vorschriften ausgehebelt werden.

2. Grenzen der „ordre public“-Klausel

Zwar sieht das europäische Recht eine Ausnahme vor, wenn ein Urteil gegen die öffentliche Ordnung („ordre public“) verstößt.

Der Generalanwalt stellt jedoch klar:

  • Diese Ausnahme ist eng auszulegen
  • Sie erlaubt keine inhaltliche Überprüfung der Entscheidung
  • Insbesondere rechtfertigt eine vermeintlich fehlerhafte Anwendung des Unionsrechts keine Ablehnung der Vollstreckung

3. Keine europaweite Wirkung maltesischer Lizenzen

Ein zentraler Punkt betrifft die Argumentation vieler Anbieter, ihre maltesische Lizenz berechtige sie zur Tätigkeit in der gesamten EU.

Dem widerspricht der Generalanwalt:

  • Glücksspiel unterliegt weiterhin nationalen Regelungen
  • Ein Herkunftslandprinzip existiert in diesem Bereich nicht
  • Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, ausländische Lizenzen anzuerkennen

Damit können Angebote, die in Malta legal sind, in Deutschland dennoch rechtswidrig sein.

4. Wirtschaftliche Interessen nicht entscheidend

Die maltesische Regelung verfolgt erkennbar das Ziel, eine wirtschaftlich bedeutende Branche zu schützen.

Nach der Rechtsprechung des Europäischer Gerichtshof reicht dies jedoch nicht aus:

Wirtschaftliche Nachteile für Unternehmen oder Staaten rechtfertigen keine Einschränkung der unionsrechtlichen Vollstreckungspflichten.

5. Formeller Aspekt: Vorlagefragen wohl unzulässig

Bemerkenswert ist, dass der Generalanwalt die Vorlagefragen an den Europäischer Gerichtshof für unzulässig hält.

Gleichzeitig äußert er sich aber ausführlich zur Sache und lässt keinen Zweifel daran, dass er die maltesische Regelung für unionsrechtswidrig hält.


Bedeutung für die Praxis

Auch wenn die Entscheidung des Europäischer Gerichtshof noch aussteht, zeigt die Stellungnahme eine klare Tendenz:

  • Rückforderungsurteile bleiben grundsätzlich EU-weit durchsetzbar
  • Nationale Schutzvorschriften stoßen an enge Grenzen
  • Die Position der Spieler wird weiter gestärkt

Für betroffene Spieler verbessert sich damit insbesondere die praktische Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche gegenüber im Ausland ansässigen Anbietern.


Fazit

Die Versuche, sich durch nationale Gesetzgebung der Haftung zu entziehen, dürften unionsrechtlich keinen Bestand haben.

Sollte der Europäischer Gerichtshof der Einschätzung des Generalanwalts folgen, wäre dies ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer effektiven Durchsetzung von Spielerrechten innerhalb der Europäischen Union.


Hinweis für Betroffene

Ob und in welchem Umfang Rückforderungsansprüche bestehen, hängt stets vom Einzelfall ab.
Eine rechtliche Prüfung kann schnell klären, welche Möglichkeiten bestehen und wie die Erfolgsaussichten zu bewerten sind.