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Landgericht Gießen verurteilt zum ersten Mal bundesweit einen Online-Casino-Anbieter

von Patrick Redell

Das Landgericht Gießen verurteilt mit Urteil vom 25.02.2021 zum ersten Mal bundesweit einen Online-Casino-Anbieter nach mündlicher Verhandlung zur Rückzahlung verspielter Beträge.

Klageforderung: 11.758,50 €.

Im Jahre 2017 hatte der aus Hessen stammende Kläger in einem Online-Casino aus Malta beim Live-Roulette insgesamt 11.758,50 € verloren.

Nachdem der Kläger das Online-Casino außergerichtlich zur Rückzahlung des verlorenen Differenzbetrages aufgefordert hatte, lehnte dieses eine Rückzahlung mit der Begründung ab, dass ihr Angebot im Bundesland des Klägers zulässig sei.

Auf die darauf erhobene Klage verurteilte das Landgericht Gießen den Online-Casino-Anbieter antragsgemäß mit einem sehr lesenswerten Urteil. Es handelt sich um das erste Urteil bundesweit in diesem Kontext, welches nach mündlicher Verhandlung ergangen ist. Dementsprechend groß war das mediale Interesse im Anschluss an das Urteil.

Nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet verboten.

Laut Aufassung des Gerichts durfte der Kläger die verlorenen Beträge demnach wieder zurückfordern:

"Diese Intention des Verbotsgesetz würde jedoch unterlaufen, wenn die Spieleinsätze, die ein Spieler tätigt, in zivilrechtlicher Hinsicht kondiktionsfest wären, also dem Anbieter des verbotenen Glücksspiels dauerhaft verblieben."