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OLG München bestätigt Rückzahlungsanspruch bei Verstoß gegen monatliches Einzahlungslimit

von Patrick Redell

OLG München: Spieler erhält Verluste zurück – bei Verstoß gegen Einzahlungslimit von 1.000,00 €

Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag können teuer werden – für Anbieter.

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Spielern, die bei Online-Casinos oder Sportwettenanbietern hohe Verluste erlitten haben – oft weit über dem monatlich zulässigen Einzahlungslimit.

Ein aktueller Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 23.05.2025 stärkt nun erneut die Rechte der Spieler. Das Gericht stellt klar: Wird das gesetzlich vorgeschriebene Einzahlungslimit von 1.000,00 Euro pro Monat nicht eingehalten, kann der Vertrag mit dem Anbieter nichtig sein – und Verluste zurückgefordert werden.


1. Das Einzahlungslimit – gesetzlicher Schutz vor exzessivem Spiel

Mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wurde ein umfassender Rechtsrahmen für das Online-Glücksspiel geschaffen. Eine der wichtigsten Schutzvorschriften ist das personenbezogene monatliche Einzahlungslimit:

„Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1.000,00 Euro im Monat nicht übersteigen." (§ 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021)

Dieses Limit gilt anbieterübergreifend – nicht nur je Plattform. Es dient dem Spielerschutz und soll verhindern, dass Spieler in kurzer Zeit zu viel Geld verlieren oder in eine Spirale der Spielsucht geraten. Anbieter sind verpflichtet, das Limit technisch zuverlässig durchzusetzen.


2. Was war passiert?

Der Kläger hatte über Monate hinweg mehr als 1.000 ,00 Euro monatlich bei einem Online-Casino eingezahlt. Der Anbieter hatte die Einhaltung des Einzahlungslimits nicht sichergestellt. Der Spieler forderte daraufhin die Rückzahlung seiner Verluste.

Das OLG München schloss sich in seinem Hinweisbeschluss der Rechtsauffassung des Landgerichts an:

Ein Anbieter, der das Einzahlungslimit nicht effektiv durchsetzt, verstößt gegen zwingendes öffentliches Recht. Dies führe gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des Glücksspielvertrags – mit der Folge, dass die Verluste nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB zurückgefordert werden können.

Wörtlich heißt es:

„Gemäß § 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021 darf das anbieterübergreifende Einzahlungslimit grundsätzlich 1.000 € im Monat nicht übersteigen. Hiergegen hat die Beklagte verstoßen."

„Aus Sicht des Senats ist es vor diesem Hintergrund zwingend geboten, zur Gewährung eines wirksamen Schutzes des Klägers eine Nichtigkeit der geschlossenen Spielverträge wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot seitens der Beklagten anzunehmen."


3. Rückforderung möglich – auch bei lizenzierten Anbietern

Das Besondere daran: Die Entscheidung gilt auch für Anbieter von legalem Online-Glücksspiel mit deutscher Lizenz.

Für Spieler bedeutet das: Wer mehr als 1.000,00 Euro monatlich eingezahlt hat, kann unter Umständen seine Verluste zurückverlangen – auch wenn das Spielangebot formal erlaubt war.


4. Was sollten betroffene Spieler jetzt tun?

Wer in den letzten Jahren regelmäßig mehr als 1.000,00 Euro monatlich eingezahlt hat, sollte dringend prüfen lassen, ob der Anbieter das Limit korrekt überwacht hat. In vielen Fällen erfolgte keine wirkliche Kontrolle – oder aber der Anbieter ermöglichte durch Umgehungskonstruktionen die Überschreitung des Limits.

Unsere Kanzlei ist auf die Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten spezialisiert und prüft gern Ihren individuellen Fall.


Fazit: Der Spielerschutz steht über dem Gewinninteresse der Anbieter

Die Entscheidung des OLG München stärkt Verbraucherrechte im digitalen Glücksspielsektor. Anbieter dürfen gesetzliche Vorgaben nicht ignorieren – auch dann nicht, wenn sie über eine deutsche Lizenz verfügen. Verstöße gegen das Einzahlungslimit sind keine Bagatellen, sondern können zur kompletten Rückabwicklung der Spielverträge führen.