In einem weiteren Verfahren, das von unserer Kanzlei über mehrere Instanzen begleitet wurde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Mai 2025 (Az. I ZB 79/24, noch unveröffentlicht) die Rechtsbeschwerde des maltesischen Glücksspielanbieters N1 Interactive Ltd. als unzulässig verworfen.
Der BGH bestätigte damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M., das zuvor die Berufung des Unternehmens gegen ein zweites Versäumnisurteil des Landgerichts Darmstadt als unzulässig zurückgewiesen hatte. Das Landgericht hatte N1 Interactive Ltd. verurteilt, einem Spieler rund 76.800 € an verlorenen Spieleinsätzen zu erstatten – mit der Begründung, das Online-Angebot sei in Deutschland illegal gewesen.
Was war passiert?
Nachdem N1 Interactive gegen ein erstes Versäumnisurteil Einspruch eingelegt hatte, erschien das Unternehmen nicht zum zweiten Gerichtstermin – trotz vorheriger Verlegungsanträge. Das Landgericht erließ daraufhin ein zweites Versäumnisurteil. Die Beklagte argumentierte im Berufungsverfahren, der Termin hätte verschoben werden müssen und die Klage sei ohnehin unschlüssig gewesen. Außerdem hätte das Verfahren wegen anhängiger EuGH-Vorlagen in anderen Fällen ausgesetzt werden müssen.
Das OLG Frankfurt ließ diese Argumentation nicht gelten und verwarf die Berufung – mit Erfolg für unseren Mandanten.
BGH: Kein Raum für inhaltliche Einwände gegen zweites Versäumnisurteil
Der Bundesgerichtshof stellte nun klar: Gegen ein zweites Versäumnisurteil ist eine Berufung nur zulässig, wenn das Gericht den Beklagten zu Unrecht wegen Säumnis verurteilt hat. Ob die Klage schlüssig war oder ob europarechtlich eine Aussetzung geboten gewesen wäre, spielt keine Rolle mehr. Selbst ein möglicher Verstoß gegen EU-Recht ändert daran nichts.
Der BGH betont: Die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen hat Vorrang. Das nationale Verfahrensrecht darf durch Unionsrecht nicht umgangen werden, solange es keine spezialgesetzliche europarechtliche Vorgabe gibt und der Zugang zum Gericht nicht unzumutbar erschwert wird.
Ein wichtiges Signal für die Rechtsklarheit
Die Entscheidung des BGH ist ein weiterer Etappensieg für geschädigte Spieler, die gegen nicht konzessionierte Online-Casinos vorgehen. Sie zeigt, dass sich Anbieter nicht auf prozessuale Ausweichmanöver verlassen können, wenn sie inhaltlich keine wirksame Verteidigung vorbringen.
Weitere Details auch unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-bgh-lehnt-aussetzung-auch-bei-zweitem-versaeumnisurteil-ab-246712.html