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Ihre Rechte gegenüber der SCHUFA – Was Verbraucher jetzt wissen und tun sollten

von Patrick Redell

Aktuelle Urteile verändern den Umgang mit SCHUFA-Einträgen grundlegend


SCHUFA-Eintrag – und plötzlich kein Kredit?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann weitreichende Folgen haben: abgelehnte Kreditanfragen, kein neuer Handyvertrag oder sogar Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Vielen ist jedoch nicht bewusst, wie lange Daten bei der SCHUFA gespeichert werden – oder dass sie unter Umständen gar nicht mehr gespeichert werden dürfen. Neue Gerichtsentscheidungen bringen hier Bewegung ins System und stärken die Rechte von Verbrauchern.


Was sich geändert hat: Die wichtigsten Urteile im Überblick

In den vergangenen Monaten haben das Oberlandesgericht Köln, das Landgericht Bayreuth und der Europäische Gerichtshof (EuGH) grundlegende Maßstäbe gesetzt:

1. OLG Köln: Bezahlte Forderungen müssen schneller gelöscht werden

Die frühere Praxis der SCHUFA, erledigte Forderungen pauschal drei Jahre lang zu speichern, wurde vom OLG Köln für unvereinbar mit der DSGVO erklärt.
Kernaussage: Sobald eine Forderung vollständig bezahlt wurde und die Zahlung nachgewiesen ist, darf die SCHUFA die Daten nicht weiter speichern, selbst wenn sie sie nicht aus öffentlichen Registern entnommen hat.

2. LG Bayreuth: Scoring darf nicht intransparent bleiben

Erstmals wurde die SCHUFA in einem Verfahren verpflichtet, offen zu legen, wie ein Score-Wert zustande kam – welche Daten verwendet wurden und wie sie gewichtet wurden.
Das Urteil erkennt außerdem an, dass automatisierte Entscheidungen, wie sie bei der SCHUFA regelmäßig Anwendung finden, nur unter engen Voraussetzungen zulässig sind – nämlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder bei gesetzlicher Pflicht. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen Art. 22 DSGVO vor.

Das Gericht sprach der Klägerin 3.000 € immateriellen Schadensersatz zu – ein deutliches Signal, dass sich Betroffene nicht mehr mit pauschalen Ablehnungen zufriedengeben müssen.

3. EuGH: Automatisches Scoring braucht strikte Kontrolle

Bereits Ende 2023 stellte der EuGH klar, dass vollautomatisierte Kreditentscheidungen auf Basis von SCHUFA-Scores ohne menschliches Eingreifen unzulässig sind – es sei denn, die betroffene Person stimmt ausdrücklich zu.


Was Sie tun können: Ihre Rechte in der Praxis

Wenn Sie betroffen sind oder einfach mehr Klarheit über Ihre Bonitätsdaten wollen, können Sie folgende Schritte unternehmen:

SCHUFA-Auskunft anfordern

Einmal jährlich können Sie eine kostenfreie Datenkopie Ihrer SCHUFA-Daten nach Art. 15 DSGVO anfordern:
👉 www.meineschufa.de

Löschung bezahlter Forderungen verlangen

Haben Sie eine Forderung bezahlt und die SCHUFA speichert sie noch immer? Fordern Sie schriftlich die sofortige Löschung mit Verweis auf das Urteil des OLG Köln. Verweisen Sie ggf. auch auf § 882e ZPO (analog).

Scoring offenlegen lassen

Fordern Sie Informationen darüber, wie Ihr Score zustande kam: Welche Daten wurden verwendet? Wie wurden sie gewichtet? Nach dem Urteil des LG Bayreuth besteht hierauf ein Anspruch.

Automatisierte Entscheidungen untersagen

Haben Sie den Eindruck, dass ein Vertrag wegen Ihres SCHUFA-Scores automatisch abgelehnt wurde? Berufen Sie sich auf Art. 22 DSGVO – Sie haben ein Recht, nicht einer rein automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden.

Beschwerde bei der Datenschutzbehörde

Kommt die SCHUFA Ihrer Aufforderung nicht nach, können Sie sich bei der zuständigen Datenschutzbehörde (z. B. LfDI Hessen) beschweren. Das Verfahren ist kostenlos – und oft sehr wirksam.


Fazit: Verbraucherrechte stärken, Kontrolle zurückgewinnen

Die aktuelle Rechtsprechung bringt endlich Schwung in ein System, das lange Zeit intransparent, automatisiert und einseitig zugunsten von Auskunfteien strukturiert war. Jetzt gilt:
Transparenz ist Pflicht. Automatisierung hat Grenzen. Und gespeicherte Daten müssen gerechtfertigt sein – oder verschwinden.

Nutzen Sie Ihre Rechte. Holen Sie sich die Kontrolle über Ihre Daten zurück.