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Schließfachraub in Gelsenkirchen: So setzen Sie jetzt Ihre Rechte durch

von Patrick Redell

Über 3.000 Schließfächer betroffen – waren auch Ihre Wertsachen dabei?

Ende Dezember 2025 kam es in Gelsenkirchen zu einem spektakulären Einbruch in eine Sparkassen-Filiale im Stadtteil Buer. Die Täter drangen über ein Parkhaus in das Gebäude ein, durchbrachen mit einem Kernbohrer die Betonwand zum Tresorraum – und räumten rund 3.200 Schließfächer vollständig aus.

Seitdem ist klar: Der finanzielle Schaden für die Betroffenen ist immens. Doch viele stellen sich nun dieselbe Frage: Bekomme ich überhaupt etwas ersetzt?


Was wurde gestohlen?

In den betroffenen Schließfächern lagerten:

  • Bargeld

  • Gold, Schmuck, Uhren

  • Familienschätze und Erbstücke

  • Wichtige Dokumente und Urkunden

Viele dieser Dinge sind nicht nur wertvoll – sondern auch emotional unersetzbar.


Haftet die Bank für den Schaden?

In den meisten Fällen bestehen zwischen Schließfachinhaber und Bank sogenannte Mietverträge. Oft enthalten diese Vertragswerke Haftungsbegrenzungen – etwa auf 10.300 €. Doch: Nicht jede dieser Klauseln ist wirksam.

Wenn die Sparkasse Sicherheitsvorgaben verletzt oder grob fahrlässig gehandelt hat, kann sie über die vertraglich vereinbarte Grenze hinaus haften.

Mögliche Pflichtverletzungen der Bank:

  • unzureichende Sicherheitsmaßnahmen

  • mangelnde Alarmtechnik oder Videoüberwachung

  • verspätete Reaktion nach Alarmsignalen

  • bauliche Schwächen im Schutzbereich

Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem Fall eine vollständige Schadenersatzpflicht besteht.


Was können Sie jetzt tun?

Wir empfehlen allen Betroffenen, jetzt aktiv zu werden. So sichern Sie Ihre Ansprüche:

✅ 1. Schaden dokumentieren

  • Liste der entwendeten Gegenstände erstellen

  • Belege, Fotos, Kaufnachweise sichern

  • Bestätigung der Bank einholen, dass Ihr Fach betroffen war

✅ 2. Versicherungen kontaktieren

Viele Hausrat- oder Spezialversicherungen decken auch Inhalte von Bankschließfächern ab. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Durchsetzung gegenüber dem Versicherer.

✅ 3. Vertrag rechtlich prüfen lassen

Nicht jede Haftungsbeschränkung in einem Schließfachvertrag hält einer juristischen Prüfung stand. Wir prüfen Ihren Vertrag und zeigen auf, was Ihnen zusteht.

✅ 4. Ansprüche geltend machen

Ob gegenüber der Sparkasse oder Ihrer Versicherung: Wir helfen Ihnen, Ihre Schadenersatzansprüche strukturiert, rechtssicher und fristgerecht durchzusetzen.


Jetzt handeln – bevor Fristen verstreichen

Viele Ansprüche unterliegen kurzen Verjährungsfristen. Verlieren Sie keine Zeit.


💼 Unsere Unterstützung für Sie:

Als erfahrene Kanzlei im Bank- und Versicherungsrecht begleiten wir Betroffene des Schließfachraubs in Gelsenkirchen bei:

  • der Prüfung von Verträgen und Versicherungspolicen

  • der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen

  • der Kommunikation mit Bank, Versicherung und Behörden

  • der rechtlichen Vertretung im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen (z. B. Nebenklage, Akteneinsicht)