Die regulatorische Praxis im Glücksspielrecht hat in den vergangenen Monaten deutlich an Schärfe gewonnen. Dies zeigt sich aktuell besonders eindrücklich an einem Vorgehen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) gegen den bekannten Rapper Capital Bra. Gegenstand ist der Vorwurf, über Social Media und Streaming-Plattformen für illegales Online-Glücksspiel geworben zu haben.
Der Fall ist nicht nur medienwirksam, sondern auch rechtlich hoch relevant – insbesondere für Influencer, Content Creator, Agenturen und Plattformbetreiber.
I. Ausgangspunkt: Einschreiten der Glücksspielaufsicht
Die GGL hat gegenüber Capital Bra eine Untersagungsverfügung erlassen. Hintergrund ist, dass dieser wiederholt Inhalte veröffentlicht haben soll, in denen illegale Online-Casinospiele gezeigt und entsprechende Anbieter beworben worden sein sollen.
Nachdem der Verfügung offenbar nicht Folge geleistet wurde, hat die Behörde ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 € festgesetzt.
Bereits diese Höhe verdeutlicht: Die Behörden betrachten entsprechende Verstöße nicht als Bagatelle, sondern als erheblichen Eingriff in die gesetzliche Glücksspielordnung.
Anschließend wurde die Festsetzung des Zwangsgeldes dem Rapper medienwirksam auf einem Konzert mit Hilfe der zuständigen Polizei zugestellt.
II. Rechtlicher Rahmen: Glücksspielstaatsvertrag 2021
1. Verbot der Werbung für illegales Glücksspiel
Zentrale Norm ist § 5 Abs. 7 GlüStV 2021:
„Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele sind verboten."
Unerlaubt ist ein Glücksspielangebot immer dann, wenn es keine deutsche Erlaubnis besitzt. Maßgeblich ist also ausschließlich die Zulassung durch die zuständigen deutschen Behörden.
Eine ausländische Lizenz – etwa aus Malta oder Curaçao – ist insoweit rechtlich unerheblich.
2. Weite Auslegung des Werbebegriffs
Besonders praxisrelevant ist die weite Auslegung des Begriffs „Werbung“.
Erfasst wird nicht nur klassische, explizite Werbung, sondern jede Handlung, die geeignet ist, die Teilnahme an einem Glücksspielangebot zu fördern. Dazu zählen insbesondere:
- Livestreams, in denen Glücksspiel gezeigt wird
- Verlinkungen zu entsprechenden Plattformen
- Darstellung von Gewinnen oder Spielverläufen
- Einbindung von Logos, Bannern oder Referral-Codes
Die Behörden stellen dabei auf die objektive Wirkung ab, nicht auf die subjektive Einordnung durch den Content Creator.
Gerade im Influencer-Bereich ist die Grenze zur unzulässigen Werbung daher regelmäßig schnell überschritten.
III. Verwaltungsrechtliche Konsequenzen
Das Instrumentarium der Glücksspielaufsicht ist weitreichend:
- Untersagungsverfügung
- Zwangsgeldandrohung
- Zwangsgeldfestsetzung
Rechtsgrundlage sind neben dem GlüStV die jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder.
Das Zwangsgeld dient dabei nicht der Bestrafung, sondern der Durchsetzung rechtmäßigen Verhaltens. In der Praxis kann es jedoch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen entfalten.
IV. Strafrechtliche Risiken
Neben dem Ordnungsrecht droht auch strafrechtliche Verantwortlichkeit.
1. § 284 Abs. 4 StGB – Werbung für unerlaubtes Glücksspiel
„Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Die Norm erfasst jede Form der Förderung eines illegalen Glücksspielangebots. Dazu gehören auch mittelbare Werbehandlungen.
2. Weitere Straftatbestände
Je nach Einzelfall können zusätzlich einschlägig sein:
- § 284 Abs. 1 StGB (Veranstalten unerlaubten Glücksspiels)
- § 285 StGB (Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel)
Für Influencer steht regelmäßig § 284 Abs. 4 StGB im Vordergrund.
V. Häufiger Irrtum: EU-Lizenz als „Rechtfertigung“
In der Praxis wird häufig argumentiert, ein Anbieter verfüge über eine EU-Lizenz und sei daher legal.
Diese Annahme ist rechtlich unzutreffend.
Das deutsche Glücksspielrecht folgt dem Territorialitätsprinzip. Maßgeblich ist allein, ob eine deutsche Erlaubnis vorliegt.
Die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit steht dem nicht entgegen, sofern die nationalen Regelungen kohärent dem Spielerschutz dienen – was von der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt wird.
VI. Einordnung des Falls
Das Vorgehen gegen Capital Bra ist Ausdruck einer veränderten Vollzugspraxis:
- Fokus nicht mehr nur auf Anbieter, sondern auch auf Werbepartner
- gezielte Maßnahmen gegen reichweitenstarke Personen
- konsequente Durchsetzung mittels hoher Zwangsgelder
Die Behörden adressieren damit gezielt die Schnittstelle zwischen illegalem Glücksspiel und digitaler Reichweite.
VII. Bedeutung für die Praxis
1. Für Influencer und Content Creator
- Prüfungspflicht hinsichtlich der Legalität beworbener Angebote
- erhöhte Haftungsrisiken bei Kooperationen
- auch indirekte Werbung kann ausreichen
2. Für Agenturen und Unternehmen
- Mitverantwortung bei Kampagnenplanung
- Risiko von Regressansprüchen
- Compliance-Strukturen erforderlich
3. Für Plattformbetreiber
- mögliche Mitwirkungspflichten
- verstärkte regulatorische Beobachtung
VIII. Fazit
Der Fall zeigt deutlich, dass Glücksspielwerbung kein „klassisches Marketingthema“ ist, sondern ein hochregulierter Rechtsbereich mit erheblichen Risiken.
Die Schwelle zur Unzulässigkeit ist niedrig, die Sanktionen sind empfindlich.
Wer im Bereich Online-Glücksspiel tätig ist – sei es als Influencer, Agentur oder Unternehmen – sollte daher zwingend eine fundierte rechtliche Prüfung vornehmen, bevor Inhalte veröffentlicht oder Kooperationen eingegangen werden.
