Dr. Redell Rechtsanwälte erstreiten wichtige Entscheidung gegen "bet-at-home".
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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Gießen mit Urteil vom 15.08.2025 den Online-Glücksspiel-Anbieter "bet-at-home.com Internet Ltd." aus Malta zur Rückzahlung aller Spielverluste eines Spielers verurteilt.
Hintergrund des Falles
Ein Spieler hatte in den Jahren 2015 und 2016 auf der deutschsprachigen Online-Glücksspiel-Seite "bet-at-home" des maltesischen Anbieters "bet-at-home.com Entertainment Ltd." Online-Casinospiele ("Roulette") gespielt und dabei insgesamt 12.867,00 Euro verloren. Da der Anbieter keine gültige deutsche Glücksspiellizenz besaß, verstieß sein Angebot gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Der Spieler forderte daher klageweise die Rückzahlung seiner Verluste. Während des Klageverfahrens wurde über das Vermögen der "bet-at-home.com Entertainment Ltd." ein Insolvenzverfahren eröffnet, in der Folge das Klageverfahren unterbrochen wurde.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-bet-at-home-zur-rueckzahlung-aller-verlusten-eines-spielers-verurteilt-252591.html