Update zum EuGH-Verfahren (C-440/23) zu Online-Glücksspielverträgen:
Die Schlussanträge des Generalanwalts, die ursprünglich für den 10.Juli 2025 erwartet wurden, sind nach Angaben des EuGH ohne nähere Begründung auf den 04.09.2025 verschoben worden.
Dies betrifft das vielbeachtete Vorabentscheidungsverfahren zur unionsrechtlichen (Un-)Wirksamkeit von Verträgen mit Online-Glücksspielanbietern.
Weitere Informationen zur mündlichen Verhandlung finden Sie im Blogbeitrag: zur Analyse der Verhandlung vom 09. April 2025.