Article

BGH: Fluggäste können kostenlosen Ersatzflug bei Flugannullierung frei wählen

von Patrick Redell

Gäste, deren Flug annulliert wurde, können - je nach Verfügbarkeit - frei entscheiden, wann sie ihren kostenlosen Ersatzflug antreten wollen. Und das ohne Aufpreis.

Im Zug der Corona-Pandemie war es vermehrt zu Flugverspätungen und Flug-Annullierungen gekommen. Für den Fall, dass Reisende eine Ersatzbeförderung wünschen, hat der BGH nun mit Urteil vom 27.06.2023 - X ZR 50/22 - entschieden, dass Reisende selbst  bestimmen können, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten wollen und müssen dafür keine Zuzahlung leisten. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass  Plätze verfügbar sind.

Bei einer Flugannullierung haben Reisende nach der  EU-Fluggastrechteverordnung die Wahl zwischen der Erstattung des  Flugpreises und einer Ersatzbeförderung. Entscheiden sie sich für eine  Ersatzbeförderung, muss die Fluggesellschaft die Umbuchung entgeltfrei  und unter vergleichbaren Reisebedingungen erbringen. Diese Rechte gelten  auch bei einem außergewöhnlichen Ereignis wie der Corona-Pandemie.

In den Vorinstanzen war das Klagebegehren noch erfolglos geblieben. Dies sah der BGH nun anders.