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Welche Daten werden für die Klage benötigt und wie gestaltet sich der Ablauf des Prozesses?

Inhalt des Ratgebers:

Welche Daten werden für die Klage benötigt?

Um einen Anspruch erfolgreich durchsetzen zu können, müssen Sie Ihre Verluste (sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen) nachweisen können. Hierfür eignen sich Transaktionslisten der Online-Glücksspiel-Anbieter, welche Sie unter Verweis auf Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) vom Anbieter anfordern können.

 

Gemäß der Datenschutzgrundverordnung sind die Casinos verpflichtet, die Spieldaten an die Spieler herauszugeben. Erfolgt die Herausgabe nicht innerhalb von 30 Tagen, kann sich das Casino schadensersatzpflichtig machen. Dessen Höhe steht dann im Ermessen des Gerichts. Um dies zu vermeiden, geben die Casinos die Daten meist freiwillig heraus.

Wie läuft der Prozess ab?

Sind die Voraussetzungen erfüllt und entscheidet sich ein Spieler für eine Klage gegen ein Online-Casino, müssen zunächst die Verluste des Spielers beziffert werden. Danach wird eine Klageschrift gefertigt und beim zuständigen Gericht eingereicht. Nach etlichen Schriftsätzen beider Seiten bestimmt das Gericht sodann einen Gerichtstermin, bei welchem über den Fall mündlich verhandelt wird. Ob der Spieler dazu persönlich geladen wird, steht im Ermessen des Gerichts. In der Regel dient dies aber nur dazu, den Spieler zu den Umständen seiner Spielteilnahme und seiner etwaigen Kenntnis von der Illegalität von Online-Glücksspielen zu befragen. Der Anwalt steht dem Spieler dabei zu jeder Zeit beratend und unterstützend zur Seite. Sofern man sich nicht einigen kann, endet das Verfahren schließlich mit einem Urteil des Gerichts.

Was passiert, wenn die Klage abgewiesen wird?

Es ist nie auszuschließen, dass eine Klage auch mal abgewiesen wird. In diesem Fall besteht für den Spieler die Möglichkeit, ein Rechtsmittel (die Berufung) gegen das Urteil einzulegen. In diesem Fall geht der Fall zum nächst höheren Gericht (meist Oberlandesgericht), welches dann erneut über den Fall entscheidet. Eine weitere Vorladung des Spielers ist dann in der Regel nicht mehr erforderlich. Das Oberlandesgericht schließt sich dann entweder der Auffassung des ersten Gerichts an oder hebt das Urteil auf.

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