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Mehrere Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Teilnahme am unerlaubten Online-Glücksspiel erfolgreich abgewehrt

von Patrick Redell

In mehreren Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel konnten wir in den vergangenen Tagen eine Einstellung erreichen – und damit die Weichen für unsere Mandanten auf Schutz und Entlastung stellen:

  • 🟢 Staatsanwaltschaft Köln – Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO

  • 🟢 Staatsanwaltschaft Darmstadt (Zweigstelle Offenbach) – Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO

  • 🟢 Staatsanwaltschaft Freiburg (Zweigstelle Lörrach) – Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO

Die Fälle zeigen einmal mehr: Der Vorwurf der Teilnahme an illegalem Online-Glücksspiel ist kein Randphänomen mehr, sondern ein wachsendes strafrechtliches Risiko – auch für Verbraucher, die sich keiner Schuld bewusst sind.


Worum geht es bei diesen Verfahren?

Die Staatsanwaltschaften ermitteln bundesweit gegen Spieler, die Online-Glücksspiele genutzt haben, obwohl die Anbieter nicht über eine deutsche Konzession gemäß GlüStV 2021 verfügen. Was viele Betroffene nicht wissen: Bereits die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann strafbar sein (§ 285 StGB), selbst wenn sie online und über international agierende Plattformen erfolgte.

Dabei geraten nicht nur Anbieter in den Fokus – auch private Nutzer werden zunehmend verfolgt, häufig auf Grundlage von Transaktionsdaten (z. B. aus Bank- oder PayPal-Konten), die im Rahmen anderer Ermittlungen ausgewertet werden.


Warum Sie den Vorwurf nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten

Eine Vorladung, eine schriftliche Anhörung oder gar eine Hausdurchsuchung – solche Maßnahmen sollten niemals ignoriert oder bagatellisiert werden. Schon ein einfaches Ermittlungsverfahren kann ernsthafte Folgen nach sich ziehen:

  • Eintrag im Bundeszentralregister (BZR)

  • Konflikte mit dem Arbeitgeber, etwa im öffentlichen Dienst

  • Probleme bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte oder eines Visums

  • Verlust der Zuverlässigkeit nach Gewerbe- oder Gaststättenrecht

Gerade weil sich das Strafverfahren auf einen vermeintlich „harmlosen“ Freizeitbereich bezieht, unterschätzen viele Mandanten die Tragweite der Ermittlungen – oft mit fatalen Konsequenzen.


Wie wir helfen: Strategische Verteidigung mit Spezialkenntnis im Glücksspielrecht

In allen drei Fällen war die frühzeitige anwaltliche Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft entscheidend. Dabei kommt es auf folgendes an:

  • Kenntnis der Erlaubnissituation nach GlüStV 2021

  • Bewertung der Anbieter im Einzelfall

  • Verteidigungsstrategie im Rahmen von § 153 oder § 170 StPO

  • Einordnung der persönlichen Situation (z. B. Spielsucht, fehlender Vorsatz, Rückzahlung)

Entscheidend ist ein rechtlich fundiertes Verständnis der Vollzugspraxis der Länder, der Struktur ausländischer Anbieter sowie der aktuellen Rechtsprechung, z. B. zur Strafbarkeit der Spieler.


Unser Rat an Betroffene

Nehmen Sie Ermittlungen wegen § 285 StGB niemals auf die leichte Schulter.

Holen Sie sich anwaltliche Hilfe – frühzeitig, spezialisiert und diskret. Je früher eine qualifizierte Einlassung erfolgt, desto größer sind die Chancen auf eine Einstellung ohne Gerichtsverfahren oder Eintragung im Register.

🗨️ „Wer rechtzeitig handelt, erspart sich unnötige Einträge – und unnötigen Ärger.“


Sie haben ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten?

Dann handeln Sie jetzt. Gerne prüfen wir Ihren Fall unverbindlich und diskret und zeigen auf, wie Ihre Verteidigung aussehen kann.