Article

OLG Celle: Keine Kontoführungsentgelte für Bausparverträge - Rückforderungen prüfen!

von Patrick Redell

Der u.a. für Streitigkeiten aus dem  Bankrecht zuständige 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit  Urteil vom 17. November 2021 entschieden (Az.: 3 U 39/21), dass Bausparkassen für die Kontoführung auch in der Ansparphase  kein Entgelt verlangen dürfen.

Eine Bausparkasse hat in ihren Allgemeinen Bedingungen für  Bausparverträge (Bausparbedingungen) eine Entgeltklausel vorgegeben,  nach der für jedes Konto ein „Jahresentgelt“ von 12 EUR zu zahlen ist.  Hiergegen wandte sich ein Verbraucherschutzverein und verlangte, diese  Entgeltklausel nicht mehr zu verwenden.

Nachdem bereits das Landgericht Hannover dem klagenden Verein  insoweit Recht gegeben hatte, hat jetzt der 3. Zivilsenat des  Oberlandesgerichts Celle die von der Bausparkasse hiergegen eingelegte  Berufung zurückgewiesen.

Es widerspreche dem gesetzlichen Leitbild eines  Bausparvertrages, ein Entgelt für die Kontoführung in der Ansparphase  zu verlangen. In dieser Phase sei der Bausparkunde der Darlehensgeber,  der nach der gesetzlichen Regelung kein Entgelt für die Hingabe des  Darlehens schulde. Zudem verwalte die Bausparkasse die Bausparkonten im  eigenen Interesse, weil sie die Einzahlungen sämtlicher Bausparer  geordnet entgegennehmen und erfassen müsse. Der Bausparkunde erhalte  durch diese Leistungen der Bausparkasse schließlich ebenso wenig wie die  Gesamtheit aller Bausparer einen besonderen Vorteil, sondern nur das,  was nach den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen  ohnehin erwartet werden dürfe.

Der Senat hat die Revision gegen diese Entscheidung wegen ihrer  grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. Dass Kontoführungsgebühren in der  Darlehensphase nicht wirksam durch Bausparbedingungen festgesetzt werden  können, hatte der Bundesgerichtshof bereits früher entschieden. Eine  höchstrichterliche Klärung betreffend die Ansparphase steht bislang noch  aus.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Celle vom 17.11.2021